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Verkündigung im Ehrenamt

Hinweis für Lektor:innen und Prädikant:innen

Liebe Ehrenamtliche,

Fortbildungen für Ehrenamtliche im Verkündigungsdienst können bezuschusst werden. Hierbei gelten die Regelungen, die im Ehrenamtsgesetz vorgesehen sind. Das bedeutet, die Finanzierung erfolgt in Absprache mit der entsendenden Kirchengemeinde oder dem Dekanat (siehe EAG §5 und §8).

Wir bitten Sie daher, sich vor der Anmeldung mit den jeweils zuständigen Verantwortlichen abzustimmen, ob und in welcher Form eine Kostenübernahme oder Unterstützung möglich ist.

Wir freuen uns, Sie auf einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen.

Auf ein baldiges Wiedersehen! Ihr LP-Team